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Prüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel DGUV-V3

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • stationäre Anlagen
  • nicht stationäre Anlagen

Unser bestens geschultes Personal führt die Prüfungen durch und erstellt die Dokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!



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